E-Check
Überprüfung von ortsfesten Anlagen bzw. Betriebsmitteln sowie ortsveränderlichen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 mit der Erstellung zugehöriger Prüfprotokolle bzw. Dokumentationen entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Prüffristen:
Anlagen/Betriebsmittel
|
Prüffrist
|
Art der Prüfung
|
Prüfer
|
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
|
4 Jahre
|
auf ordnungsgemäßen Zustand
(VDE 0105 Teil 100)
|
Elektrofachkraft
|
Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in "Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art" (VDE 0100 Gruppe 700)
|
1 Jahr
|
auf ordnungsgemäßen Zustand
(VDE 0105 Teil 100)
|
Elektrofachkraft
|
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen)
|
1 Monat
|
auf Wirksamkeit (Messung der Fehlerspannung und des Auslösestroms, Erdungswiderstandsmessung)
|
Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte
|
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter
- in stationären Anlagen
- in vorübergehend stationären Anlagen
|
6 Monate
arbeitstäglich
|
auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung
|
Benutzer
|
Wussten Sie, dass...
bei einem Mieterwechsel der Vermieter einen E-Check der Elektroanlage durch ein Fachunternehmen durchführen lassen sollte, weil er als Eigentümer mit jeder Wohnungsübergabe eine Garantie auf den ordnungsgemäßen Zustand der E-Anlage gibt?